
Schreiben der LENOVO Geschäftsführung DACH vom 02.11.2020
Sehr geehrte Kunden,
ich freue mich sehr, Sie heute darüber informieren zu können, dass wir gemeinsam mit Ihnen wieder zur
Tagesordnung übergehen können.
Das Oberlandesgericht München Lenovo am 30. Oktober 2020 den Antrag auf Aussetzung der
Vollstreckbarkeit im Fall des Nokia H.264-Patents stattgegeben hat. Dies bedeutet, dass das Urteil, das
den Verkauf von Lenovo-Produkten mit H.264-Videokomprimierungstechnologie untersagt, nicht mehr
durchsetzbar ist. Diese Entscheidung gilt auch für die Dauer der Berufung von Lenovo gegen das
ursprüngliche Urteil.
In der Woche vom 2. November wird unser Geschäftsbetrieb in Deutschland somit wieder voll
funktionsfähig sein, was bedeutet, dass Bestellungen und Lieferungen auf dem Niveau sein werden, das
Sie von uns gewohnt sind. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld, während wir alle Prozesse wieder in einen
regulären Zustand bringen.
Wir möchten Ihnen, als unsere Kunden an dieser Stelle aufrichtig für Ihre Treue und das uns
entgegengebrachte Vertrauen in den vergangenen Tagen danken. Ihre anhaltende Unterstützung unserer
Geschäfte und Beziehungen schätzen wir sehr und sind uns Ansporn, auch in Zukunft ein immer
verlässlicher und transparent kommunizierender Partner für Sie zu sein.
Wir wissen, dass dieser Rechtsstreit in einer Zeit, in der die Technologie mehr denn je benötigt wird, zu
Störungen in unserem Geschäft mit Ihnen geführt hat, deshalb freuen wir uns, dass das Gericht der
Aussetzung der Zwangsvollstreckung stattgegeben hat, damit wir wieder voll einsatzfähig sind.
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, diese Angelegenheit mit Nokia unter fairen, vernünftigen und nicht
diskriminierenden (FRAND) Bedingungen zu klären. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass Nokia
gegen seine eigenen rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, indem es sich weigert, seine Technologie
zu FRAND-Bedingungen an Lenovo oder unsere Drittanbieter zu lizenzieren. Dies ist ein
richtungweisender Fall für die Technologieindustrie und einer, den wir weiterhin bekämpfen, da er die
künftige Voraussetzung dafür schafft, dass unangemessene globale Patentlizenzgebühren den Zugang
zu erschwinglichen Innovationen für Verbraucher erschweren.
Mit freundlichen Grüßen
Mirco Krebs
GM PCSD DACH
ich freue mich sehr, Sie heute darüber informieren zu können, dass wir gemeinsam mit Ihnen wieder zur
Tagesordnung übergehen können.
Das Oberlandesgericht München Lenovo am 30. Oktober 2020 den Antrag auf Aussetzung der
Vollstreckbarkeit im Fall des Nokia H.264-Patents stattgegeben hat. Dies bedeutet, dass das Urteil, das
den Verkauf von Lenovo-Produkten mit H.264-Videokomprimierungstechnologie untersagt, nicht mehr
durchsetzbar ist. Diese Entscheidung gilt auch für die Dauer der Berufung von Lenovo gegen das
ursprüngliche Urteil.
In der Woche vom 2. November wird unser Geschäftsbetrieb in Deutschland somit wieder voll
funktionsfähig sein, was bedeutet, dass Bestellungen und Lieferungen auf dem Niveau sein werden, das
Sie von uns gewohnt sind. Wir danken Ihnen für Ihre Geduld, während wir alle Prozesse wieder in einen
regulären Zustand bringen.
Wir möchten Ihnen, als unsere Kunden an dieser Stelle aufrichtig für Ihre Treue und das uns
entgegengebrachte Vertrauen in den vergangenen Tagen danken. Ihre anhaltende Unterstützung unserer
Geschäfte und Beziehungen schätzen wir sehr und sind uns Ansporn, auch in Zukunft ein immer
verlässlicher und transparent kommunizierender Partner für Sie zu sein.
Wir wissen, dass dieser Rechtsstreit in einer Zeit, in der die Technologie mehr denn je benötigt wird, zu
Störungen in unserem Geschäft mit Ihnen geführt hat, deshalb freuen wir uns, dass das Gericht der
Aussetzung der Zwangsvollstreckung stattgegeben hat, damit wir wieder voll einsatzfähig sind.
Wir setzen uns weiterhin dafür ein, diese Angelegenheit mit Nokia unter fairen, vernünftigen und nicht
diskriminierenden (FRAND) Bedingungen zu klären. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass Nokia
gegen seine eigenen rechtlichen Verpflichtungen verstoßen hat, indem es sich weigert, seine Technologie
zu FRAND-Bedingungen an Lenovo oder unsere Drittanbieter zu lizenzieren. Dies ist ein
richtungweisender Fall für die Technologieindustrie und einer, den wir weiterhin bekämpfen, da er die
künftige Voraussetzung dafür schafft, dass unangemessene globale Patentlizenzgebühren den Zugang
zu erschwinglichen Innovationen für Verbraucher erschweren.
Mit freundlichen Grüßen
Mirco Krebs
GM PCSD DACH