FAQ

 

Auskünfte und amtliche Verfügungen zum Thema "Datenschutz" finden Sie auf den Service-Seiten des Landeskirche Hannovers.
Mit dem Link, gelangen Sie direkt auf die Seite zum Thema "Datenschutz" beziehungsweise auf die Service-Seite

Datenschutz (Amtliche Verfügungen)

Service-Seite der Landeskirche Hannovers

 

Die Grundlage des Datenschutzes ist das "Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland", kurz DSG-EKD.
Das Gesetz finden Sie hier:

DSG-EKD

 

 

 

Die Aktenstücke aus der 25. Landessynode finden Sie hier:

 

Aktenstück Nr. 80

Aktenstück Nr. 80A

Aktenstück Nr. 80B

Aktenstück Nr. 80C

 

 

 

 

 

Wie alle Gesetzt der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD), ist auch die "Verordnung zur Sicherheit der Informationstechnik", IT-Sicherheitsverordnung - ITSVO-EKD, auf dem Fachinformationssystem Kirchenrecht zu finden.
Der Link führt direkt auf die Seite des Informationssystems und zur ITSVO-EKD

Verordnung zur Sicherheit der Informationstechnik (LINK)

 

 

 

 

 

Office 365 wird PERSONEN-gebunden lizensiert.

Hier nochmals die Erläuterung zu den Accounts im ActiveDirectory/Office:

Jeder natürlichen Person, die hauptamtlich/beruflich mitarbeitend ist (zu einem späteren Zeitpunkt auch die Ehrenamtlichen), muss ein personengebundener AD-Account und eine personengebundene E-Mail-Adresse zugewiesen werden. Zugleich gilt: Es darf jeder natürlich Person auch nur EIN personengebundener Account zugewiesen werden, es sei denn, durch Verordnung oder Richtlinie der LKH erfolgt eine abweichende Regelung. (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).

Diese Zuweisung erfolgt durch Verwendung des Vor- und Nachnamens entsprechend des Namenskonzepts der LKH.

Dieser personengebundene Account gilt als „persönlicher Account“ (AD-Account plus Funktion E-Mail-Postfach) des Benutzenden und kann durch die jeweilige Person weiter personalisiert werden.

Zuweisung von Lizenzen, z.B. Microsoft Office 365 (O365):

Um einer natürlichen Person eine Lizenz für Office 365 zuzuweisen, muss für diese Person ein wie oben beschriebener, personengebundener Account existieren.

Die Zuweisung einer Lizenz zu einem nicht personengebundenen Account und/oder einer nicht natürlichen Person ist unzulässig.

Die Definitionen der Begrifflichkeiten gelten rückwirkend bis zur Einführung des zentralen Active Directorys der Landeskirche Hannovers.