FAQ

 

Office 365 wird PERSONEN-gebunden lizensiert.

Hier nochmals die Erläuterung zu den Accounts im ActiveDirectory/Office:

Jeder natürlichen Person, die hauptamtlich/beruflich mitarbeitend ist (zu einem späteren Zeitpunkt auch die Ehrenamtlichen), muss ein personengebundener AD-Account und eine personengebundene E-Mail-Adresse zugewiesen werden. Zugleich gilt: Es darf jeder natürlich Person auch nur EIN personengebundener Account zugewiesen werden, es sei denn, durch Verordnung oder Richtlinie der LKH erfolgt eine abweichende Regelung. (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt).

Diese Zuweisung erfolgt durch Verwendung des Vor- und Nachnamens entsprechend des Namenskonzepts der LKH.

Dieser personengebundene Account gilt als „persönlicher Account“ (AD-Account plus Funktion E-Mail-Postfach) des Benutzenden und kann durch die jeweilige Person weiter personalisiert werden.

Zuweisung von Lizenzen, z.B. Microsoft Office 365 (O365):

Um einer natürlichen Person eine Lizenz für Office 365 zuzuweisen, muss für diese Person ein wie oben beschriebener, personengebundener Account existieren.

Die Zuweisung einer Lizenz zu einem nicht personengebundenen Account und/oder einer nicht natürlichen Person ist unzulässig.

Die Definitionen der Begrifflichkeiten gelten rückwirkend bis zur Einführung des zentralen Active Directorys der Landeskirche Hannovers.