E-Mail-Signatur

Der E-Mail-Verkehr hat im Laufe der Jahre im eingehenden und ausgehenden Schriftverkehr der Landeskirche zunehmend an Bedeutung gewonnen.

Wenn eine E-Mail im geschäftlichen Kontext versendet wird, so existiert In Deutschland eine Pflicht zur E-Mail-Signatur. Denn bei Geschäftsbriefen, wozu ebenfalls eine Geschäfts-E-Mail zählt, sind spezielle Pflichtangaben zu machen.

Während dieser Pflichtangaben in Geschäftsbriefen oft im Briefkopf oder in der Fußzeile erfolgen, werden die Pflichtangaben bei E-Mails in der Regel in der Signatur festgehalten.

 

E-Mail-Signatur

Eine E-Mail-Signatur ist ein standardisierter Textblock am Ende jeder E-Mail, der wichtige Informationen über den Absender enthält. Sie dient dazu, den Absender zu identifizieren und professionelle Kontaktdaten bereitzustellen.

Alle im dienstlichen E-Mail-Verkehr der Landeskirche nach extern versandten E-Mails müssen eine Signatur enthalten. Diese Signatur soll folgende Angaben enthalten:

  • Grußformel
  • Vorname und Name
  • Titel
  • Funktion
  • Dienststelle
  • Adresse und Kontaktdaten
  • Internetseite der Landeskirche
  • Link zu den Datenschutz-Pflichtinformationen