Der E-Mail-Verkehr hat im Laufe der Jahre im eingehenden und ausgehenden Schriftverkehr der Landeskirche zunehmend an Bedeutung gewonnen.
Wenn eine E-Mail im geschäftlichen Kontext versendet wird, so existiert In Deutschland eine Pflicht zur E-Mail-Signatur. Denn bei Geschäftsbriefen, wozu ebenfalls eine Geschäfts-E-Mail zählt, sind spezielle Pflichtangaben zu machen.
Während dieser Pflichtangaben in Geschäftsbriefen oft im Briefkopf oder in der Fußzeile erfolgen, werden die Pflichtangaben bei E-Mails in der Regel in der Signatur festgehalten.
