Beschaffung

Die Beschaffung von Hard- und Software sollte auf Basis des aktuell gültigen Arbeitsplatzgerätestandards erfolgen.

Hierbei sollte Wert auf eine gewisse Business-Qualität gelegt werden, um den Anforderungen an Robustheit und Langlebigkeit gerecht zu werden. 

Auch ein entsprechender Vor-Ort-Hardwaresupport sollte mit erworben werden, um im Falle eine Defektes eine verläßliche Wiederherstellung zu haben.

Die Landeskirche hat beschlossen, die Gemeinden und Ephorabüros bei der Erneuerung der Arbeitsplätze zu unterstützen. Sie können einmalig einen Zuschuss beantragen.

Zuschuss

Je Kirchengemeinde und je Ephoralbüro wird einmalig ein Zuschuss zu einem Gemeinde-PC gegeben. Der Zuschuss besteht aus 500 Euro (400 Euro für den PC und 100 Euro für den Bildschirm). Auf Zubehörteile wird kein Zuschuss gewährt

Sollten Gemeinden bereits eine aktuelle Ausstattung mit Windows 10 oder eine durch das Kirchenamt unterstützte Thin-Client-Lösung im Gemeindebüro im Einsatz haben, ist der Zuschuss auch für andere Beschaffungen (z.B. ein Notebook) nutzbar.

Der Zuschuss für die kommenden fünf (5) Jahre zum einmaligen Abruf bereit. Die Zuordnung zu den Kirchengemeinden erfolgt grundsätzlich über eine KG.*@evlka.de-Adresse, die für die Bestellung zu nutzen ist.

Wichtiger Hinweis

Die Landeskirche hat den Betrieb eines speziellen Online-Shops in Zusammenarbeit mit der Cancom aufgrund der deutlich verschlechterten Herstellerpreise und mangelnden Nachfrage eingestellt.

Alternativlösungen werden evaluiert. Sowie eine Nachfolge gefunden worden ist, wird an dieser Stelle dazu informiert werden. Bis dahin gilt folgendes Ersatzverfahren.

Angebotseinholung

Sprechen Sie Ihren zuständigen IT-Administrator an und lassen Sie sich beraten. Holen Sie ein Angebot bei einem Business-Systemhändler ein. 

Die Landeskirche berücksichtigt beim Zuschuss nur Geräte, die sich nach dem Arbeitsplatzgerätestandard richten. Schicken Sie das Angebot an IT.Landeskirche@evlka.de und lassen Sie sich die Zuschussfähigkeit bestätigen. 

Beschaffung

Bei der Bestellung schließt der Besteller einen direkten Vertrag mit dem Händler und einen Supportvertrag mit dem Hersteller.

Die Landeskirche ist an diesem Vorgang und Vertragsverhältnissen nicht beteiligt und kann infolgedessen bei Problemen nicht unterstützen.

Beantragung des Zuschusses

Um den Zuschuss zu erhalten, müssen Sie einen formlosen Antrag an IT.Landeskirche@evlka.de stellen und eine Rechnungskopie des Rechnerkaufs anfügen, aus der hervorgeht, welche Gemeinde die Hardware beschafft hat. Nur das Angebot reicht nicht aus.

Als Absenderadresse muss in der E-Mail die @evlka.de-Adresse der Kirchengemeinde aufgeführt sein.

Der Zuschuss wird nach eingehender Prüfung an die hinterlegte Haushaltsstelle der Gemeinde ausgezahlt.