Nutzungsbedingungen bei der Nutzung privater Endgeräte für den dienstlichen Gebrauch
Bring-Your-Own-Device (BOYD)
Diese Nutzungsbedingungen sollen sicherstellen, dass beruflich oder ehrenamtlich Mitarbeitende, die eine Aufwandsentschädigung für die dienstliche Nutzung privater Kommunikationsgeräte erhalten, die Maßnahmen treffen, die erforderlich sind, um den Belangen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit Rechnung zu tragen (vgl. § 5 Abs. 4 IuK-Richtlinie). Die entsprechenden Regelungen finden Sie hier:
IT-Sicherheitsverordnung der EKD
Wenn Sie Daten verarbeiten, die unter das Seelsorgegeheimnis fallen, beachten Sie bitte das